Allianz private Krankenversicherung ungerechtfertigte Kürzung und Ablehnung der Geburtspauschale
Mein Arbeitgeber kauft private Krankenversicherungsleistungen von der Allianz Versicherung über einen Vermittler. Vor der Geburt erfuhr ich von der Vermittlerfirma, dass ich nach der Zahlung die Geburtspauschale beanspruchen kann. Der Betrag für die Geburtspauschale in unserem Versicherungspaket beträgt 20.000 ₺. Meine Frau ist ebenfalls über mein Unternehmen versichert. Vor der Geburt haben wir die Zahlung selbst vorgenommen. Für die Geburt haben wir 25.200 ₺ und für das Baby 3.500 ₺ ausgegeben. Nach der Geburt haben wir die erforderlichen Unterlagen wie Rechnungen, Epikrisenberichte usw. eingereicht. Die Versicherungsgesellschaft hat jedoch auf Grundlage der Unterlagen eine Kürzung von 12.000 ₺ vorgenommen, mit der Begründung, dass in einer Position auf der Rechnung Ausbildungskosten enthalten seien. Trotz meiner mehrfachen Nachfragen, wie diese Kürzung gerechtfertigt wird, erhielt ich keine klare Antwort. Mein Antrag auf die verbleibende Geburtspauschale wurde abgelehnt. Trotz meiner Versuche, die Verantwortlichen zu erreichen, konnte ich keine Lösung erzielen, und die Kommunikation blieb unbefriedigend.




