AJet verweigert Boarding trotz bestätigter Buchung in Wien
Am 10.07.2026 hatten mein Sohn und ich bestätigte Flugbuchungen mit Ajet für den Flug von Wien zum Flughafen Istanbul Sabiha Gökçen mit den Ticketnummern 2042451827849 und 2042451827850. Die Buchung läuft auf die E‑Mail‑Adresse kocum***@gmail.com. Wir waren bereits gegen 10:00 Uhr am Flughafen Wien und somit rechtzeitig vor dem geplanten Abflug um 12:40 Uhr zur Abfertigung erschienen. Trotzdem wurde uns mitgeteilt, dass keine Sitzplätze mehr verfügbar seien und wir deshalb nicht befördert werden könnten. Wir konnten den planmäßigen Flug um 12:40 Uhr daher nicht antreten und mussten bis zu einem Ersatzflug um 19:50 Uhr am Flughafen warten. Anschließend wurden wir auf diesen Flug umgebucht. Dabei wurde uns jedoch nicht erklärt, dass dieser Flug nicht zum gebuchten Zielairport Istanbul Sabiha Gökçen, sondern zum Flughafen Istanbul (IST) führt. Unsere ursprünglichen Tickets wiesen eindeutig Istanbul Sabiha Gökçen als Zielflughafen aus, trotzdem wurden wir ohne Hinweis an einem anderen Flughafen abgesetzt und stellten den Fehler erst nach der Landung fest. In der Folge waren wir gezwungen, auf eigene Kosten ein Taxi vom Flughafen Istanbul zu unserem eigentlichen Ziel zu nehmen und erreichten dieses erst gegen 02:30 Uhr nachts. Dadurch entstanden uns zusätzliche Kosten, erheblicher Zeitverlust sowie deutliche Unannehmlichkeiten. Für Taxi und Mahlzeiten für zwei Personen sind Kosten in Höhe von insgesamt 200 € angefallen, deren Erstattung ich erwarte. Ich habe mich bereits per E‑Mail an Ihren Kundenservice gewandt, jedoch keine kundenfreundliche und zufriedenstellende Antwort erhalten. Vor diesem Hintergrund fordere ich die Zahlung der gesetzlich vorgesehenen Ausgleichszahlung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 wegen der Nichtbeförderung, die vollständige Erstattung der durch die Umbuchung entstandenen zusätzlichen Kosten, insbesondere der Taxikosten vom Flughafen Istanbul zu unserem eigentlichen Ziel, sowie gegebenenfalls die Erstattung weiterer nachweisbarer Auslagen, die infolge dieses Vorfalls entstanden sind. Außerdem bitte ich um eine schriftliche Stellungnahme zu diesem Vorfall und eine klare Mitteilung über die weitere Bearbeitung meiner Beschwerde.