Ja, Wunschgutschein kann die Rückzahlung verweigern oder verzögern, wenn:
- Die Ware nicht zurückgesendet wurde.
- Kein Nachweis über die Rücksendung erbracht wurde.
Die Rückzahlung erfolgt erst dann, wenn eine der beiden Bedingungen erfüllt ist:
1. Wunschgutschein erhält die Ware zurück.
2. Du kannst nachweisen, dass du die Ware verschickt hast (z. B. mit einem Versandbeleg).
Falls du die Ware nicht oder verspätet zurücksendest, kann Wunschgutschein die Rückerstattung ablehnen oder einen Wertverlust in Rechnung stellen.
Dein Fall verdient Aufmerksamkeit! Melde dein Problem auf Xolvie und setze dein Recht durch.
Warte nicht länger auf eine Lösung – reiche deine Beschwerde jetzt auf Xolvie ein und lass dich nicht im Stich!
Xolvie gibt dir eine Stimme – teile dein Problem und erfahre, wie andere erfolgreich ihre Rechte durchgesetzt haben.

