Anerkennung türkischer Berufserfahrung für Meisterkurs in Deutschland verweigert
Ich lebe derzeit in Deutschland und nehme aktuell an einem Meisterkurs im Rahmen der Handwerkskammer teil. In diesem Zusammenhang werde ich aufgefordert, einen Nachweis über meine in der Türkei ausgeübte Tätigkeit als Barbier/Friseur in Form eines Ustalık- bzw. Meisterbriefs vorzulegen.
Zwischen den Jahren 2012 und 2015 habe ich in Istanbul (Sefaköy) sowohl als Damenfriseur als auch als Herrenbarbier aktiv gearbeitet. Der Friseursalon, in dem ich in diesem Zeitraum beschäftigt war, ist inzwischen geschlossen, weshalb es mir nicht möglich ist, entsprechende Unterlagen oder Bestätigungen vom damaligen Arbeitgeber zu erhalten.
Um meine berufliche Ausbildung sowie die Anerkennungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland fortsetzen zu können, ist es jedoch erforderlich, meine berufliche Tätigkeit in der Türkei offiziell nachzuweisen. Daher bitte ich das Ministerium für Nationale Bildung, meine Tätigkeit im Bereich Barbier- und Friseurhandwerk in Istanbul (Sefaköy) in den Jahren 2012 bis 2015 zu berücksichtigen und mir auf dieser Grundlage meinen Ustalık- bzw. Meisterbrief auszustellen und so zu übermitteln, dass ich ihn für offizielle Verfahren in Deutschland verwenden kann.
Gerne bin ich bereit, alle zusätzlich erforderlichen Informationen oder Unterlagen vorzulegen.




