Der Mieterhilfe e.V. verfolgt laut §2 seiner Satzung das Ziel, Mieterinteressen durch Vorträge, Informationsveranstaltungen und ähnliche Maßnahmen zu fördern. Eine gerichtliche Vertretung findet explizit nicht statt, und es erfolgt auch keine gewerbliche Wohnungsvermittlung. Stattdessen beschränkt sich die Unterstützung auf außergerichtliche Beratung durch beauftragte Rechtsanwälte.
Für Betroffene mit konkreten und dringenden Problemen – wie einer Kündigung, Mietminderung wegen Mängeln oder Streit über Betriebskosten – kann das unzureichend wirken. Viele Ratsuchende erwarten konkrete Unterstützung im Einzelfall, stoßen aber stattdessen auf allgemeine Infomaterialien. Die Lücke zwischen Erwartung und tatsächlicher Hilfeleistung kann schnell zur Frustration führen.
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