Unberechtigte Einbehaltung der Kaution nach Hertz-Miete am Flughafen Stuttgart

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Kemal
26 August 2025 02:47
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Am 18. August 2025 habe ich bei der Hertz-Filiale am Flughafen Stuttgart (Deutschland) ein Fahrzeug der Marke Citroën C5 Aircross gemietet. Beim Zurückgeben des Autos entstand an einem Kunststoffteil eine kleine Schramme. Wir erstellten ein Unfallprotokoll und meldeten den Vorfall direkt den Mitarbeitern bei der Rückgabe. Diese teilten uns mit, dass kein Problem bestehe, und stellten uns keine zusätzlichen Dokumente aus.

Zwei Tage nach meiner Rückkehr in die Türkei wurde jedoch der gesamte Kautionsbetrag in Höhe von 515 Euro von meiner Kreditkarte abgebucht – ohne jegliche Erklärung oder Begründung. Ich konnte keinen Kontakt zu Hertz aufnehmen, da ich weder Deutsch noch Englisch spreche. Abgesehen von der kleinen Schramme an der Kunststoffverkleidung gab es keinen weiteren Schaden am Fahrzeug. Alle Mietunterlagen befinden sich in meinem Besitz, ebenso wie Fotos des Autos vor und nach der Rückgabe.

Ich fordere eine klare Erklärung, warum die gesamte Kaution einbehalten wurde, und – sofern kein berechtigter Grund vorliegt – die umgehende Rückerstattung des Betrags. Zudem bitte ich darum, dass die Rückmeldung auf Türkisch erfolgt, damit ich den Sachverhalt vollständig nachvollziehen kann.

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