Die Gebühr beträgt 30 Euro pro Quartal trotz der erforderlichen monatlichen Zahlung von 750 Euro. Ich eröffnete ein Konto bei der Commerzbank in Paris mit dem klaren Wissen, dass für eine monatliche Einzahlung von 750 Euro keine Kontoführungsgebühren anfallen würden. Ich habe ausdrücklich gefragt, ob ich diesen Betrag am Schalter hinterlegen oder abgeben muss. Mir wurde gesagt, dass es keine Rolle spielt und ich den Betrag sogar in bar bezahlen kann. In den folgenden Monaten habe ich regelmäßig 750 Euro auf den Tresen eingezahlt. Nach dem ersten Trimester wurden mir noch Kontoführungsgebühren in Höhe von 30 € in Rechnung gestellt. Als ich mich darüber beschwerte, wurde mir mitgeteilt, dass die Kassiererin meine Anzahlung falsch angegeben hatte. Ich habe vergeblich versucht, die Zahlungen zurückzubekommen. Trotz meiner Bemühungen erhielt ich mein Geld nicht zurück und mir wurden für das laufende Quartal 30 € mehr berechnet. Da die Filiale das Problem nicht lösen konnte, kontaktierte ich die Zentrale der Commerzbank in Paris. Nach kurzer Korrespondenz stellte sich heraus, dass mir falsche Angaben gemacht wurden und 750,- € als Überweisung eingehen sollten. Obwohl die Bank dem Beamten falsche Angaben vorwarf, blieb mein Antrag auf Erstattung von 60 Euro bislang unbeantwortet. Da die Banken jedoch aufgrund fehlerhafter Daten zur Erstattung der Auslagen verpflichtet sind, verlange ich dennoch eine Rückerstattung dieser Gebühren.
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