Die Möglichkeit eines Fahrzeugtausches bei einem finanzierten BMW-Fahrzeug hängt von einer individuellen Prüfung ab. Ein Tausch ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, darunter:
1. Der Wert des neuen Fahrzeugs sollte dem aktuellen Kreditsaldo entsprechen.
2. Sie müssen einen Antrag auf Fahrzeugtausch einreichen, der sowohl Ihre Unterschrift als auch die Unterschrift eines eventuellen Mitverpflichteten enthält.
3. Eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II muss vorgelegt werden.
4. Es ist erforderlich, Ergebnisse einer Fahrzeugbewertung von einer anerkannten Prüforganisation wie DEKRA oder TÜV oder die Fahrzeugwertfeststellung durch Ihren BMW Vertragshändler bereitzustellen.
Nach Einreichung dieser Unterlagen erfolgt eine Prüfung, ob ein Fahrzeugtausch möglich ist. Bitte kontaktieren Sie Ihren BMW Vertragshändler oder Finanzdienstleister für weitere Informationen und zur Einleitung des Prozesses, da die genauen Bedingungen und Anforderungen je nach Vertrag und Finanzierungsdetails variieren können.