Am 13.04.2025 kaufte ich im Adidas-Geschäft in Ankara (Ankamall) mit der Rechnung Nr. 3215315 das Fußballschuhmodell F50 Club tf (IH0923) für meinen 6-jährigen Sohn. Nach nur einer Woche Benutzung, bei 2-3 maligem Tragen, bemerkte ich, dass die Stiefel an der Knöchelpartie (Schlupf) gerissen waren und dass der Kleber an der Vorderseite herausquoll. Am 20.04.2025, also genau eine Woche später, brachte ich die Schuhe zurück ins Geschäft. Beim Kauf wurde mir gesagt, dass die Schuhe 12 Monate Garantie haben und dass ich sie bei Problemen zurückbringen könne. Doch in der Rückmeldung von Adidas wurde mir mitgeteilt, dass nach der Untersuchung durch Experten kein Herstellungsfehler festgestellt wurde, sondern dass das Produkt durch falsche Nutzung oder Pflege beschädigt wurde. Wie kann ein Produkt, das nur zwei Mal getragen wurde, wegen falscher Nutzung beschädigt sein? Mein Sohn ist sehr enttäuscht. Wie kann das Kundenservice sein? Wir haben das Produkt in gutem Glauben gekauft, aber die Behandlung, die wir erhalten haben, ist enttäuschend. Ich werde dieser Angelegenheit weiter nachgehen und mich an das Verbraucherschiedsgericht wenden. Meine Forderung an das Unternehmen ist, diesen Fehler zu beheben und den entstandenen Schaden zu begleichen.
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