Nach Einreichung meiner Unterlagen am 26. März bei VFS Izmir erhielt ich am 14. April mein Schengen-Visum – es war bereits mein dritter Antrag innerhalb eines Jahres. Das Visum wurde für den Zeitraum vom 23.04.2025 bis 23.05.2025 erteilt, mit einfacher Einreise und einer Aufenthaltsdauer von 15 Tagen. Obwohl ich im Antrag ausdrücklich auf eine zweite geplante Reise sowie eine vorhandene Flugreservierung hingewiesen hatte, wurden diese Angaben offensichtlich nicht berücksichtigt.
Am 16. April wandte ich mich per E-Mail an die Adresse a\*\*\*\*\*\*\*\*@minbuza.nl, um nachzufragen, ob eine nachträgliche Änderung oder erneute Prüfung meines Antrags möglich sei. Am 29. April wurde mir mitgeteilt, dass mein Anliegen an das Ministerium weitergeleitet wurde. Daraufhin wurde ich um eine gültige Flugreservierung gebeten, die ich erneut übermittelte. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich bereits in den Niederlanden – was der Behörde bekannt sein müsste, da ich meinen Reiseplan inklusive sämtlicher Tickets eingereicht und dies auch in der erwähnten E-Mail erneut kommuniziert hatte.
Trotzdem erhielt ich nach dem Versenden der Flugtickets keinerlei Rückmeldung.
Mit dem genannten 15-Tage-Visum reiste ich am 25. April 2025 über Amsterdam in die Schengen-Zone ein. Wie in meinem Antrag angegeben, plante ich meine Ausreise aus dem Schengen-Raum über den Flughafen Köln in Deutschland.
Am 4. Mai 2025 wurde ich jedoch beim Rückflug in Köln von der deutschen Bundespolizei darüber informiert, dass mein Visum storniert worden sei. Man teilte mir mit, mein Aufenthalt sei somit illegal gewesen und dass mögliche Sanktionen gegen mich eingeleitet werden könnten. Ich durfte zwar nach Türkiye ausreisen, aber meine Aufenthaltserlaubnis wurde durch einen Stempel im Pass ungültig gemacht.
In diesem gesamten Verfahren wurde ich nicht vorab informiert. Es gab keinerlei offizielle Mitteilung über eine Aufhebung meines Visums, weder über den Grund noch über die rechtliche Grundlage dafür. Gleichzeitig stellt sich mir die Frage, wie ich bei einem angeblich ungültigen Visum überhaupt in den Schengen-Raum einreisen konnte.
Als jemand, der sich stets gesetzestreu und regelkonform verhält, hat mich dieses Ereignis sehr belastet – sowohl emotional als auch psychologisch. Ich mache mir zudem große Sorgen, dass diese Angelegenheit mein Visumregister dauerhaft negativ beeinflussen und zukünftige Anträge erschweren könnte. Auch wurde ich darüber informiert, dass gegen mich eine Geldstrafe verhängt werden könnte.
Daher bitte ich Sie dringend:
* um eine schriftliche Erklärung, auf welcher rechtlichen Grundlage mein Visum widerrufen wurde,
* um Aufklärung, weshalb ich keine vorherige Benachrichtigung erhalten habe,
* sowie um Unterstützung bei der Korrektur meines Visumverlaufs, um zukünftige Nachteile zu vermeiden.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.
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