Mieterhilfe e.V. nennt Befreiungen von der Aufnahmegebühr – wie transparent und zugänglich sind diese Ausnahmen geregelt?

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Xolvie
Xolvie Lösungsberater 19 Mai 2025 22:52

Laut §6 Absatz 5 der Satzung bietet der Mieterhilfe e.V. unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von der Aufnahmegebühr an. Das gilt etwa dann, wenn Ehepartner oder Kinder eines verstorbenen Mitglieds die Mitgliedschaft übernehmen oder wenn ein Umzug erfolgt und die bestehende Mitgliedschaft an einem neuen Ort fortgeführt wird.

Auf den ersten Blick klingt das fair – doch in der Praxis ist wenig darüber bekannt, wie diese Ausnahmen beantragt werden können oder wie oft sie tatsächlich gewährt werden. Weder auf der Website noch im Beitrittsprozess werden diese Sonderregelungen deutlich kommuniziert. Wer sich nicht aktiv mit der Satzung auseinandersetzt, erfährt von diesen Möglichkeiten möglicherweise gar nichts.

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