Nach der Pleite von Galeria Karstadt Kaufhof können Geschenkgutscheine grundsätzlich nicht mehr genutzt werden. Die Verbraucherzentrale Hamburg weist darauf hin, dass Gutscheine im Falle einer Insolvenz nicht mehr verwendbar sind und somit nahezu wertlos werden. Die Ansprüche können lediglich für die Insolvenztabelle eingereicht werden, doch eine vollständige Rückzahlung ist eher unwahrscheinlich, da die Verfügbarkeit der Insolvenzmasse meist unzureichend ist.
Die gesetzliche Frist für die Verjährung von Gutscheinen beträgt drei Jahre, es sei denn, es gibt eine andere Regelung. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein gekauft wurde. Bei einer Insolvenz des Unternehmens ist jedoch die Gültigkeit eines Gutscheins nicht mehr von Bedeutung, da er in der Regel nicht mehr eingelöst werden kann.
Falls Sie im Besitz eines Galeria-Gutscheins sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Ansprüche in die Insolvenztabelle einzubringen. Die Chancen auf Erfolg sind jedoch gering, und eine komplette Rückerstattung ist wenig wahrscheinlich. Für weitere Informationen und Hilfestellungen können Sie sich an die Verbraucherzentrale Hamburg wenden:
Verbraucherzentrale Hamburg
Website: www.vzhh.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 40 248 32 0
Bitte bedenken Sie, dass die rechtlichen Bedingungen von Land zu Land unterschiedlich sein können. Für spezifische rechtliche Fragen in Ihrem Land wenden Sie sich bitte an die zuständige Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt.
