Allianz zahlt nur 50 % des Schadens trotz klarer Schuldverteilunge


Aktenzeichen: 2025 T 24034/1
Obwohl das Fahrzeug des Geschädigten unverschuldet in einen Unfall verwickelt war und die gegnerische Versicherung Allianz Sigorta zuständig ist, wurde der durch den Gutachter bestätigte Betrag nur teilweise erstattet.
Beim telefonischen Kontakt mit Allianz wurde uns mitgeteilt, es gäbe eine Selbstbeteiligung – was jedoch die vollständige Schadenregulierung bei einem nicht verschuldeten Unfall nicht rechtfertigt.
Zudem wurde der Geschädigte in seiner freien Werkstattwahl eingeschränkt, da die Teilerstattung die Reparatur in der gewünschten Werkstatt erschwert. Dies stellt eine klare Benachteiligung des Versicherten dar.
Wir bitten Allianz Sigorta daher ausdrücklich, sich direkt mit unserer Werkstatt in Verbindung zu setzen, um eine faire und vollständige Regulierung sicherzustellen.
Die Rechnung und der Kostenvoranschlag des Sachverständigen (inkl. Arbeitskosten) befinden sich im Anhang.

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