A-Jet Flugannullierung und ausstehende Erstattungen trotz zugesicherter Entschädigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wende mich heute an Sie, um meine Enttäuschung und Unzufriedenheit über meine kürzliche Erfahrung mit A-Jet zum Ausdruck zu bringen. Am 11.08.2024 wurde mein Flug nach Hamburg kurzfristig annulliert, und wir wurden zu Standby-Passagieren erklärt. Stattdessen wurde mir und meinen Mitreisenden lediglich ein Flug nach Hamburg angeboten, der nur 50 % der ursprünglich geplanten Strecke abdeckte. Diese Änderung wurde uns in letzter Minute mitgeteilt, was uns vor erhebliche Herausforderungen stellte.
Zusätzlich wurde uns versichert, dass wir eine Entschädigung in Höhe von 400 Euro pro Person sowie eine Übernahme der Unterkunftskosten erhalten würden. Entgegen dieser Zusage wurde jedoch später die Kostenübernahme abgelehnt. Bis jetzt haben wir weder die versprochene Entschädigung erhalten noch wurden die Kosten für die Unterkunft übernommen. Darüber hinaus wurden uns die Kosten für den ursprünglich gebuchten Flug bis jetzt nicht zurückerstattet. Dies ist äußerst unbefriedigend und widerspricht den uns gemachten Zusicherungen.
Zudem mussten wir zusätzlich einen Flug buchen und konnten bei den Arbeitsstellen nicht erscheinen. Dies ist äußerst unbefriedigend, da der Arbeitstag aus diesem Grund nicht ausgezahlt wird. Ich bitte Sie daher um eine umgehende Klärung dieser Angelegenheit und erwarte eine vollständige Erstattung des Flugpreises sowie die Auszahlung der vereinbarten Entschädigung.
Bitte bestätigen Sie den Eingang meiner Beschwerde und teilen Sie mir den weiteren Verlauf des Prozesses mit. Vielen Dank im Voraus für Ihre schnelle Bearbeitung dieses Vorfalls.
Mit freundlichen Grüßen
E**** S*** D****
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