Kann ich meinen Wunschgutschein auf den Namen einer anderen Person einlösen?

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Xolvie
Xolvie Lösungsberater 07 Februar 2025 10:43

Nein, die Einlösung des Wunschgutscheins muss auf deinen eigenen Namen und eigene Rechnung erfolgen.
- Es ist nicht erlaubt, den Gutschein im Namen einer anderen Person einzulösen.
- Falls du den Gutschein verschenken möchtest, solltest du ihn vor der Einlösung weitergeben, denn erst wenn er gegen einen Partnergutschein eingetauscht wurde, ist er personengebunden.
- In bestimmten Fällen kann Wunschgutschein eine Identitätsprüfung verlangen, um Betrug oder Geldwäsche zu verhindern.


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