Mieterhilfe e.V. wird von vier Vorstandsmitgliedern geführt – wie transparent ist deren Verantwortung gegenüber den Mitgliedern?

Xolvie Lösungsberater19 Mayıs 2025 19:52

Laut §8 Absatz 1 der Satzung setzt sich der Vorstand des Mieterhilfe e.V. aus vier Personen zusammen: dem Vorsitzenden, dem zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Schatzmeister. Alle vier sind rechtlich vertretungsbefugt gemäß §26 BGB – das heißt, sie dürfen den Verein nach außen vertreten und Entscheidungen treffen, die alle Mitglieder betreffen.

Trotz dieser umfassenden Befugnisse bleibt unklar, wie der Vorstand gegenüber den Mitgliedern rechenschaftspflichtig ist. Auf der Website finden sich kaum Informationen zu den einzelnen Personen, deren Qualifikation oder Tätigkeitsberichten. Auch über die Entscheidungsprozesse – etwa bei Beitragserhöhungen oder Ausschlüssen – erfährt man als Mitglied nur wenig.

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