Halkbank Paraf Kreditkarte unrechtmäßige Kartengebühr und Forderung nach Rückerstattung

05 Mai 2024 23:45
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Auf meiner Paraf-Kreditkarte, die mit der Nummer 8690 endet, wurden am 30.03.2024 eine Kartengebühr von 267,50 TL und eine Abgabe von 13,38 TL unter dem Titel der Bank- und Versicherungssteuer (BSMV) abgezogen. Gemäß Artikel 31, Absatz 3 des Verbraucherschutzgesetzes Nr. 6502 vom 28. Mai 2014 sind kartenausgebende Stellen verpflichtet, eine Kreditkarte anzubieten, bei der keine jährlichen Mitgliedsbeiträge oder ähnliche Gebühren erhoben werden. Darüber hinaus ist laut Artikel 6 des geänderten Gesetzes Nr. 4077 zum Schutz der Verbraucher, das unfaire Vertragsbedingungen regelt, die von Ihrer Bank erhobene Mitgliedsgebühr unrechtmäßig, da sie nicht für eine spezifische Dienstleistung erhoben wird. Diese Vertragsbedingung wurde im Voraus festgelegt und konnte nicht verhandelt werden, da sie Teil eines Standardvertrags ist. Laut dem Urteil der 13. Zivilkammer mit der Aktennummer 2011/4736 und der Entscheidung Nr. 2011/11579 sowie gemäß Artikel 125 des Obligationenrechts und dem Beschluss des Großen Rats der Justiz Nr. 2010/1-93-88 gibt es ein rechtskräftiges Urteil, das besagt, dass auch rückwirkend erhobene Kartengebühren erstattet werden müssen. Daher fordere ich die Rückerstattung der als Mitgliedsbeitrag erhobenen 267,50 TL. Andernfalls werde ich mein Recht wahren und beim Verbraucher-Schlichtungsausschuss Beschwerde einreichen und, falls das Problem nicht gelöst wird, meine Kreditkarten bei Ihrer Bank kündigen. Ich bitte um eine erneute Prüfung der Angelegenheit und um eine Rückmeldung.

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