Ab dem 15. August 2022 wurde der monatliche Verzugszins für überfällige Rechnungen, deren Fälligkeitsdatum überschritten wurde, von 1,6% auf 2,5% monatlich bzw. 0,083% täglich erhöht.
Wenn eine Rechnung überfällig ist und nicht bezahlt wird, kann der Service eingeschränkt werden. Das bedeutet, dass ausgehende Anrufe blockiert werden können oder sogar eingehende und ausgehende Anrufe komplett gestoppt werden können. Beachten Sie, dass Sie vor der Sperrung oder dem Stopp benachrichtigt werden.
Sobald die ausstehenden Rechnungen, die zur Sperrung geführt haben, bezahlt sind, wird der Service wiederhergestellt.
Ab dem 24. November 2022 wurde die Gebühr für die Sperrung von bereits eingeschränkten oder gesperrten Leitungen aktualisiert. Bitte überprüfen Sie die Website, um die aktuellen Gebühren zu erfahren.
Für das erste Sperren aufgrund von Schulden in einem Kalenderjahr wird diese Gebühr nicht auf Ihrer Rechnung erscheinen.
Bei Geschäftskunden wurde ab dem 1. September 2018 eine kundenbasierte Gebühr für die Sperrung von Mobilfunkleitungen aufgrund von Schulden für Anrufe oder Anrufe eingeführt.
Wenn eine bereits eingeschränkte oder gesperrte Verbindung später vollständig gestoppt wird, fallen keine erneuten Sperrgebühren an. Beachten Sie jedoch, dass für direkt gestoppte Leitungen ohne vorherige Einschränkung Gebühren für die vollständige Sperrung eingehender und ausgehender Anrufe auf Ihrer Rechnung erscheinen können.


