Gibt es eine Entschädigung, wenn ich die umgebuchte Abflugzeit bei Ryanair akzeptiere?
Wenn Sie die umgebuchte Abflugzeit akzeptieren, kann es sein, dass Sie Anspruch auf Entschädigung oder Aufwandsentschädigung gemäß Ihren Rechten gemäß der EU-Verordnung 261/2004 haben, wie im folgenden Hinweis von Ryanair dargelegt: https://help.ryanair.com/hc/de/articles/12894034716945. Sie haben keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn: 1. Die Umbuchung erfolgt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, die selbst dann nicht hätten vermieden werden können, wenn Ryanair alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte. Dazu gehören beispielsweise politische Unruhen, bestimmte Sicherheitsgründe, Wetterstörungen, Streiks sowie Ausfälle oder Verzögerungen bei der Flugsicherung. 2. Sie über die Umbuchung Ihres Fluges mehr als 14 Tage vor dem planmäßigen Abflug informiert wurden. 3. Sie zwischen 14 und 7 Tagen vor der planmäßigen Abflugszeit über die Umbuchung informiert wurden und Ihnen eine andere Flugverbindung angeboten wurde, sodass Sie nicht mehr als zwei Stunden vor dem eigentlichen Abflugtermin abfliegen und nicht mehr als vier Stunden später am endgültigen Ziel ankommen. 4. Sie weniger als 7 Tage vor der planmäßigen Abflugzeit über die Umbuchung informiert wurden und Ihnen wurde eine alternative Flugverbindung angeboten, mit der Sie nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglichen Abflug abfliegen und nicht mehr als zwei Stunden später am endgültigen Ziel ankommen, gelten besondere Bedingungen. Im Falle einer Umbuchung haben Sie möglicherweise Anspruch auf folgende Versorgungsleistungen: 1. Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. 2. Zwei Telefonanrufe. 3. Unterkunft im Hotel. 4. Transport zwischen dem Flughafen und der Unterkunft (Hotel oder ähnliche Einrichtung). Bevor Sie alternative Transportmittel organisieren, müssen Sie Ryanair kontaktieren (https://help.ryanair.com/hc/de/articles/12892354434065), damit die Möglichkeit besteht, Ihnen zuerst entgegenzukommen. Sollte es nicht möglich sein, die genannten Versorgungsleistungen zu organisieren, erstattet Ryanair Ihnen Ihre angemessenen und nachgewiesenen Aufwendungen. Die Erstattung kann online angefordert werden.
