Laut §8 Absatz 2 der Satzung wird der Vorstand des Mieterhilfe e.V. durch die Mitgliederversammlung gewählt. Diese Versammlung ist das zentrale Gremium, das über die personelle Besetzung entscheidet. Ein vorzeitiger Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitglieds ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein solcher Grund kann etwa bei einer groben Pflichtverletzung oder dem Verlust des Vertrauens der Mitgliederversammlung vorliegen.
Die Satzung enthält keine weiteren Details zum konkreten Ablauf oder zu Fristen bei der Durchführung eines Widerrufsverfahrens. Auch zur Häufigkeit oder Form der Mitgliederversammlungen werden an dieser Stelle keine Angaben gemacht.
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