Mieterhilfe e.V. bindet Mitglieder lange – wie fair ist eine 2-jährige Laufzeit mit stiller Verlängerung um ein Jahr?

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Xolvie Lösungsberater19 Mayıs 2025 19:51

Laut §5 Absatz 5b der Satzung des Mieterhilfe e.V. beträgt die Mindestvertragslaufzeit 24 Monate. Wird nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um weitere 12 Monate. Hinzu kommt eine ungewöhnliche Klausel: Wenn der Mitgliedsausweis nicht rechtzeitig zurückgegeben wird, verlängert sich die Laufzeit sogar um sechs zusätzliche Monate.

Diese Kombination aus langer Mindestlaufzeit, kurzer Kündigungsfrist und strengen Bedingungen wirkt für viele Verbraucher abschreckend. Besonders kritisch wird die Regelung zur Rückgabe des Mitgliedsausweises gesehen – denn in der digitalen Kommunikation wird oft gar kein physischer Ausweis genutzt. Dass eine rein formale Verspätung zu einer sechsmonatigen Vertragsverlängerung führen kann, empfinden viele als unangemessen und intransparent.

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