Die Vollmacht bei CLARK regelt, in welchem Umfang das Unternehmen im Auftrag der Kund:innen handeln darf. Sie kann entweder digital über eine elektronische Unterschrift oder eigenhändig auf Papier erteilt werden. Nach der Erteilung wird die Unterschrift im System gespeichert und darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung auch für andere Dokumente genutzt werden.
Die Vollmacht ermöglicht es CLARK, Versicherungsverträge zu verwalten, Daten von Versicherern anzufordern, neue Verträge zu vermitteln oder bei Schadensregulierungen zu unterstützen. Damit kann CLARK Kund:innen sowohl aktiv als auch passiv gegenüber Versicherern vertreten, etwa bei Vertragsänderungen oder Kündigungen.
Sowohl CLARK als auch Kund:innen können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Eine Kündigung durch CLARK darf jedoch nur aus wichtigem Grund und nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt für den Kunden erfolgen.
Da der genaue Umfang der Vollmacht vom jeweiligen Auftrag abhängt, sollten Nutzer:innen den Inhalt sorgfältig prüfen und sich bei Unklarheiten vorab bei CLARK über die geltenden Bedingungen informieren.
