Garantieanfrage bei Hyundai wegen defekter Klimabedienungseinheit

Sehr geehrtes Hyundai-Zentralteam,
ich wende mich direkt an Sie, da ich über den türkischen Kundendienst leider keine zufriedenstellende Unterstützung erhalten habe.
Ich bin als Landesverantwortlicher Türkei in einem internationalen Unternehmen tätig und fahre ein Hyundai-Fahrzeug, das erst 36.000 km Laufleistung aufweist. Vor Kurzem trat ein Defekt an den Bedientasten der Klimaanlage auf, während das übrige Armaturenbrett einwandfrei funktioniert.
Im Rahmen eines regulären Service-Termins bat ich um Reparatur dieses Problems. Mir wurde jedoch mitgeteilt, dass es sich bei der betroffenen Komponente um ein Drittanbieter-Bauteil handle, das nicht von Hyundai stamme und nicht mehr unter Garantie falle.
Diese Information ist für mich in mehrfacher Hinsicht nicht nachvollziehbar:
* Weder beim Kauf noch in den Unterlagen wurde auf Drittanbieter-Komponenten und deren Garantieeinschränkungen hingewiesen.
* Als Kunde vertraue ich auf die von Hyundai gewährte Langzeitgarantie und die kommunizierte Qualitätsverantwortung.
Gerade diese Argumente waren für mich kaufentscheidend.
Ich bitte Sie daher um eine nachdrückliche Prüfung des Sachverhalts sowie um eine Lösung im Sinne des Kunden. Sollte keine Einigung erzielt werden, sehe ich mich gezwungen, meine Ansprüche auf rechtlichem Wege in der Türkei sowie innerhalb der EU geltend zu machen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und Ihre Unterstützung in dieser Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
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