Beschwerde zum Visumantrag beim deutschen Generalkonsulat - keine Bearbeitung Der Visums

Ich habe nach 13 Monaten Wartezeit einen Termin erhalten und am 23.10.2024 meine Unterlagen für ein nationales Visum zum Familiennachzug zu meinem minderjährigen, deutschen Kind eingereicht. Sämtliche Unterlagen wurden ordnungsgemäß und vollständig abgegeben.
Die Beamten der Ausländerbehörde in Deutschland haben mir mitgeteilt, dass Anträge, bei denen es sich um ein deutsches, minderjähriges Kind handelt, innerhalb eines Monats bearbeitet und abgeschlossen werden. Heute ist der 29. März 2025 – das bedeutet, dass inzwischen fast sechs Monate vergangen sind, ohne dass eine Entscheidung getroffen wurde.
Weder die deutsche Botschaft in Istanbul noch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland reagieren auf meine Nachfragen. Da sich nun die Sechs-Monats-Frist dem Ende nähert und ich keinerlei Rückmeldung erhalten habe, sehe ich mich gezwungen, eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht Berlin gegen die zuständige Ausländervertretung der Bundesrepublik Deutschland einzureichen. Über den weiteren Verlauf soll dann das Gericht entscheiden.
Ich möchte keine unnötige Schärfe in dieses Verfahren bringen, aber ich verfolge die Entwicklungen in den Medien aufmerksam. Es ist schwer nachvollziehbar, dass Menschen aus Drittstaaten – darunter auch Straftäter oder Verurteilte – problemlos ins Land gebracht werden, während ich, als Vater eines deutschen Kindes, seit über 15 Jahren mit einer deutschen Ehefrau verheiratet, in Deutschland lebend, in dieser Weise ignoriert und benachteiligt werde.
Verlauf

Keine
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